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Bauanzeigen

Erforderlich bei der Aufstellung von Gerätehütten und Nebengebäuden (Gartenhäuser) bis zu einer max. Grundrissfläche von 6 qm im Bauland, Montage von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen, Abbruch von Gebäuden, Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden, die Herstellung von Hauskanälen, die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten von mehr als 200 und höchstens 1000 Liter, usw.,......(siehe § 15 NÖ Bauordnung 1996).
Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos - (oder Formular auf Gemeinde erhältlich)
  • Skizze des Bauvorhabens mit Lageplan

Die Bauanzeige ist mindestens 8 Wochen vor Baubeginn bei der Gemeinde einzubringen. Die Bauanzeige ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zuständig