Die Beantragung von Reisepässen, Kinderreisepässen und Personalausweisen ist für Bewohner, die einen Haupt– oder Nebenwohnsitz in Kirnberg haben, zu Öffnungszeiten am Gemeindeamt möglich.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Antrag muss persönlich eingebracht werden.
Auch Kinder müssen anwesend sein.
ANTRAGSUNTERLAGEN für ERSTANTRAG:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (Heiratsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunde,…)
ANTRAGSUNTERLAGEN, wenn alter Reisepass vorhanden:
- alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
- Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (Heiratsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunde,…)
PRODUKTIONSZEIT:
bis zu 3 Wochen
GEBÜHREN FÜR DEN REISEPASS:
bis/am zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
bis zum 12. Geburtstag: € 30,00 (5 Jahre gültig)
ab dem 12. Geburtstag: € 75,90 (10 Jahre gültig)
GEBÜHREN FÜR DEN PERSONALAUSWEIS:
nach dem 2. Geburtstag: € 26,30
ab dem 16. Geburtstag: € 61,50
Die Beantragung von Expresspässen oder Notpässen ist NUR bei der Bezirkshauptmannschaft möglich!!