Friedhofsgebühren

Grabstellengebühr:
Die Grabstellengebühr wird für 10 Jahre im vorhinein eingehoben und beträgt für ein
Einzelgrab: Euro 15,-- pro Jahr
Familiengrab: Euro 24,-- pro Jahr

Urnennische bis zu 2 Urnen: Euro 500 für 10 Jahre 

Benützungsgebühr für Aufbahrungshalle: Euro 35,-- pro Tag

Gebühr für Totenbeschau: lt. aktuellen Verwaltungsabgabentarif

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen:

 

MO - DO

FR

a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab

€ 850,-

€ 1.200,-

B  b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen

€ 200,-

€ 300,-

c) Beisetzung einer Urne in einer Urnennische

€ 150,-

€ 200,-

Friedhofsgebührenordnung (148 KB) - .PDF